Privathaftpflichtversicherung für Hufschmiede
Das Deckungskonzept zur Privathaftpflichtversicherung beinhaltet alle Leistungen, die heute als marktüblich angesehen werden dürfen. Die nachfolgend genannten Leistungspunkte stellen echte Erweiterungen dar, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen und teilweise echte Alleinstellungsmerkmale sind:
Neuwerterstattung bis zu 1.000 €
- Die 3 Jahre alte Jacke eines Freundes haben Sie leider mit einer Dose Lack kaputt gemacht. Man will den Geschädigten nun wieder so stellen, als ob der Schaden nie passiert wäre. Da eine Reinigung nicht möglich ist, muss eine neue Jacke her. Dumm nur, dass fast alle üblichen Versicherungen nur den Zeitwert ersetzen. Und für den Zeitwert einer 3 Jahre alten Jacke kann sich Ihr Freund sicher keine neue Jacke kaufen.
Kein Ausschluss von Personenschäden mitversicherter Personen untereinander
- Sie verletzen Ihr Kind versehentlich beim Fußballspielen. Die Verletzung führt leider zu einer dauerhaften Invalidität. Ihr Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und eine lebenslange Invalidenrente. Da Sie und Ihr Kind jedoch über den gleichen Vertrag versichert sind, erhalten Sie keine Leistungen aus einer Standarddeckung!
Ansprüche des Arbeitgebers
- Bei fahrlässig verursachten Schäden sind Sie als Arbeitnehmer, Ihrem Arbeitgeber gegenüber grundsätzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Bevor es jedoch zum Streit mit dem Arbeitgeber kommt, übernimmt dieses Deckungskonzept den Schaden bis 1.000 €. Sofern der Schaden grob fahrlässig von Ihnen verursacht wurde, sogar bis 2.500 €. Normale Versicherungslösungen interessiert Ihr Betriebsklima nach einem Schaden nicht.
Abhandenkommen von sämtlichen fremden Schlüsseln bis 50.000 €
- Ein Schlüssel ist schnell verloren. Der nötige Austausch von ganzen Schließanlagen ist sehr kostenintensiv. Daher ist es wichtig, dass alle fremden Schlüssel, die Sie besitzen versichert sind. Übliche Deckungen unterscheiden hier oft zwischen privaten- und beruflichen / dienstlichen Schlüsseln und versichern Codecards nicht. Auch die Folgeschäden und KFZ-Schlüssel bleiben regelmäßig außen vor.
Schäden durch deliktunfähige Personen bis 50.000 €
- Für deliktunfähige Personen (insbesondere Kinder unter 7 Jahren) haften Sie nicht, sofern Ihnen keine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Trotzdem fühlt man sich für den Schaden am zerkratzten Auto des Nachbarn verantwortlich. Wo andere Versicherer (zu Recht!) die Leistung verweigern, können Sie mit dem Deckungskonzept Ihr Gewissen beruhigen.
Gefälligkeitshandlungen
- Eigentlich wollten Sie ja nur helfen... beim Umzug, beim Babysitten, bei der Gartenpflege, usw. Doch auch hier ist schnell ein Missgeschick geschehen und es stellt sich die Frage, wer den Schaden ersetzt. Da bei derartigen Gefälligkeitsschäden meist ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen wird, kann der Geschädigte keine Leistung von Ihnen oder einer üblichen Privathaftpflichtversicherung erwarten.
Kein Ausschluss von besonders gefährlichen oder ungewöhnlichen Tätigkeiten
- In Ihrer Freizeit betätigen Sie sich gerne als Feuerspucker, Extrembergsteiger, Tierpfleger, oder einer anderen ungewöhnlichen Tätigkeit? Dann sollten Sie wissen, dass derartige Hobbies in Standarddeckungen nicht versichert sind.
Forderungsausfallversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Nicht jeder besitzt eine private Haftpflichtversicherung. Meist vor allem Menschen, die weniger vermögend sind. Trotzdem können auch diese Menschen Ihnen einen Schaden zufügen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Theoretisch zumindest, denn Sie müssen Ihren Anspruch dann evtl. gegen eine mittellose Person durchsetzen. Die Forderungsausfalldeckung übernimmt diese Ansprüche bis zur eigenen Deckungssumme. Entgegen vieler anderer Versicherungen auch bei vorsätzlich verursachten Schaden und auch, wenn der Schaden in einer üblichen Privathaftpflichtversicherung gar nicht gedeckt gewesen wäre.
Fotovoltaikanlagen
- Auch wenn sich Ihre Fotovoltaikanlage auf Ihrem privaten Gebäude befindet, ist die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz eine gewerbliche Tätigkeit. Gewerbliche Tätigkeiten erfordern normalerweise eine separate Betriebshaftpflichtversicherung. In unserem Deckungskonzept sind Fotovoltaikanlagen auf mitversicherten Immobilien bis 30 kWp beitragsfrei mitversichert.
Weitere wichtige Deckungsinhalte der Privathaftpflichtversicherung für Hufschmiede
Mitversicherte Personen
- kein Ausschluss von Personenschäden mitversicherter Personen untereinander
- unverheiratete Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, darüber hinaus wenn Sie sich in einer Schul-oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden; auch im Seniorentarif
- in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Ehegatten/Lebenspartner lebende und gemeldete Personen wie z. B. Kinder, Enkel, Eltern bzw. Großeltern. Bei Pflege-, Hilfsbedürftig- oder Gebrechlichkeit der Mitversicherten auch bei separater Unterbringung. (z.B. Senioren- oder Pflegeheim)
Tiere
- alle Tiere mit Ausnahme von Hunden, Pferden, besonders gefährlichen Wildtieren, sowie der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierhaltung
- Hüten von fremden Tieren
- Kein Ausschluss von bestimmten Hunderassen
Fahrzeuge
- alle Kraftfahrzeuge, bei öffentlichen Verkehrsflächen, soweit nicht zulassungs- und versicherungspflichtig (gilt auch für selbstfahrende Mähroboter)
- alle Luftfahrzeuge, soweit nicht versicherungspflichtig
- alle Wasserfahrzeuge, soweit nicht mehr als 3,7 kW / 20 qm Segelfläche oder eine behördliche Erlaubnis nötig ist
Immobilien in EU/Schweiz
- selbstbewohntes Mehrfamilienhaus mit bis zu 2 vermieteten Wohnungen
- unbebaute Grundstücke bis 10.000 qm, verpachtete ldw. Fläche ohne Begrenzung
- Heizöltank ober- und unterirdisch ohne ltr-Begrenzung
- Bauherrenhaftpflicht an mitversicherten Immobilien bis 500.000 €, Neubauten bis 100.000 €
berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit
- Ehrenamt in Vereinen und Organisationen automatisch mitversichert
- selbständige gewerbliche Tätigkeit bis 20.000 € Umsatz und 6.000 € Gewinn (Achtung: im Rahmen der AHB sind beispielsweise Bearbeitungsschäden, sowie erweitere Produkthaftpflicht nicht versichert - diese "Notfalldeckung" soll eine eigene Betriebshaftpflicht nicht ersetzen)
- Ansprüche des Arbeitgebers bei grober Fahrlässigkeit bis 2.500 € pro Versicherungsjahr
- Betrieb von Fotovoltaikanlagen auf mitversicherten Immobilien bis 30 kWp
- Tätigkeit als Tagesmutter
- Betriebspraktika und Teilnahme an fachpraktischem Unterricht
Allgemeine Deckungserweiterungen
- kein Ausschluss von besonders gefährlichen und ungewöhnlichen Tätigkeiten (bei vielen Versicherern im Rahmen der Risikobeschreibung (!) ausgenommen)
- Abhandenkommen von Schlüsseln bis 50.000 €. Keine Begrenzung auf Art der Schlüssel, kein Ausschluss von Folgeschäden
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen bis 10.000 € (ohne SB)
- Mietsachschäden an gemieteten - auch zugelassenen - Kfz-Anhängern bis 30.000 €
- AHB-Ausschlüsse 7.7 - 7.18 sind gänzlich abbedungen bei privaten Risiken (u.a. Umweltschäden, Asbest, Abwasser, Internet, Persönlichkeitsrechte, Diskriminierung, Übertragung von Krankheiten)
- Auslandsschäden sind abbedungen. Insoweit besteht keine zeitliche Begrenzung bei Auslandsaufenthalten. Der Versicherer ist aber berechtigt und wird ggf. auch bei Wohnsitzverlegung ins Ausland ohne Inkassoanschrift in Deutschland den Versicherungsvertrag ordentlich kündigen.
- Be- und Entladeschäden von Kfz bis 1.000 €
- falsches Betanken fremder selbstgenutzter Fahrzeuge
- SFR-Schäden Dritter (nur Kfz-Haftpflicht) durch versicherten PHV-Schaden
Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus (auf Wunsch des VN)
- Schäden durch deliktunfähige Personen bis 50.000 €
- bis 1.000 € für vom VN anerkannte Ansprüche, vertraglich übernommene Haftpflicht, Neuwerterstattung
- Gefälligkeitshandlungen
Forderungsausfall (ohne SB)
- bis zur Deckungssumme
- kein Ausschluss von vorsätzlich verursachten Schäden
- kein Ausschluss wenn Schaden im Rahmen der PHV des Schädigers nicht versichert wäre
Stand 2014/07 VR2